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Fragen & Antworten zu Unwetter- und Katastrophenschäden

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Heftige Unwetter, Starkregen, Hagel und Sturm haben zu massiven Schäden geführt.

Hier finden Sie eine kurze Übersicht über mögliche Versicherungsdeckungen sowie Antworten auf oft gestellte Fragen in diesem Zusammenhang.

Zudem haben Sie auch die Möglichkeit einer schriftlichen Anfrage über unser Online-Formular und können so individuelle Fragen an uns stellen.

Schäden am Gebäude und Inhalt

Schadenart Deckung Umfang
Sturm ab 60 km/h Wind bis zur Versicherungssumme (Entsorgungskosten für Bäume bis ca. € 5000,- wenn vereinbart)
Erdrutsch Ja bis zur Versicherungssumme
Hangsicherungskosten Kosten für Hangsicherung nach Erdrutsch bis € 10.000,-
Hagel Ja bis zur Versicherungssumme
(Optische Schäden:
bis ca. € 10.000,-)
Hochwasser
Überschwemmung
Schäden durch übersteigende stehende und fließende Gewässer durch außerordentliche Niederschläge von € 2000,-bis ca. € 100.000,-
bei wenigen Versicherern bis zu 50% der Versicherungssummen
Rückstau / Kanal Wenn Abwasser von vorhandenen Entwässerungssystemen aufgrund von Witterungsniederschlägen nicht abfließen kann von € 2000,-
bis ca. € 100.000,-
bei wenigen Versicherern bis zu
50% der Versicherungssummen
Muren Schäden durch Schlammströme mit flussähnlichem Verlauf (hoher Wasseranteil) von € 2000,-
bis ca. € 100.000,-
bei wenigen Versicherern bis zu 50% der Versicherungssummen
Grundwasser / Anstieg Schäden durch Grundwasseranstieg verursacht durch außerordentliche Niederschläge. Selten versicherbar.
Max. bis € 5000,-

Die Information ist allgemein. Die Deckungen sind bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich geregelt und richten sich nach der jeweiligen Polizze.

Die Bandbreite der Leistungen bewegt sich zwischen kein Schutz bis 50% der Versicherungssumme bei Katastrophenschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Grundwasseranstieg).

Häufig gestellte Fragen

Der Schaden ist sorgfältig zu dokumentieren mit Bildern, Videos, Rechnungen und Arbeitsaufzeichnungen. Auch Eigenleistungen werden ersetzt.

Hier sollte man mit der Rechtsschutzversicherung klären, ob Versicherungsstreitigkeiten mitversichert und eventuell auch ein Gegengutachten bezahlt wird.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, können Sie sich u.a. an die Beschwerdestelle der Versicherung wenden.

Grundsätzlich ist von höherer Gewalt auszugehen. Der Schaden ist der eigenen Versicherung zu melden.
Nur wenn Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen verabsäumt wurden, haftet der Grundstückseigentümer. Zuständig ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung.

Anfrage­formular

Sie haben Fragen zu Ihrer Versicherungssituation? Schreiben Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns ehestmöglich bei Ihnen.


    *Pflichtfeld

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum aus.